Gesetze und Vorschriften

Ölunfälle durch Heizöltankanlagen können zu großen finanziellen und wasserwirtschaftlichen Schäden führen. Oft sind mangelnde Wartung und fehlende oder defekte Sicherheitseinrichtungen der Grund. Zu den häufigsten Ursachen bei Ölunfällen zählen fehlerhafte Grenzwertgeber und mangelhafte Auffangräume. Deswegen lassen sich die meisten Ölunfälle vermeiden, wenn ein zugelassener Fachbetrieb insbesondere folgende Bauteile einer Heizöltankanlage regelmäßig prüft und wartet: Auffangräume, Grenzwertgeber, Überfüllsicherung und Leckanzeigegerät.
Jeder Betreiber von Heizöltankanlagen muss durch einen Sachverständigen prüfen lassen: Unterirdische Öltanks und Leitungen - innerhalb von Wasserschutzgebieten - alle zweieinhalb Jahre - außerhalb von Wasserschutzgebieten - alle fünf Jahre.

Zu den gesetzlichen Betreiberpflichten hat der Betreiber von Heizöltankanlagen immer einen zugelassenen Fachbetrieb nach §19i WHG mit allen anfallenden Arbeiten wie Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Reparatur, Reinigung und Stilllegung zu beauftragen.
Gesetzetexte hierfür finden Sie in der VAwS- der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und im WHG-Wasserhaushaltsgesetz.
Der Betreiber von Heizöltankanlagen kann sehr schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen, sollte er seinen Betreiberpflichten nicht nachkommen.